Wir möchten hier auf einige Unterschiede zwischen den Verkehrsregeln in Tschechien und Deutschland hinweisen.
Ausgewählt sind diejenigen Vorschriften, gegen welche am häufigsten verstoßen wird.
Innerorts ist eine Geschwindigkeit von höchstens 50 km/h erlaubt, außerorts darf 90 km/h und auf der Autobahn 130 km/h gefahren werden.
Keine Handys oder andere Sprechfunkgeräte am Steuer!
Das Stand- oder Abblendlicht (oder auch Tagfahrlicht) muss ganzjährig während der Fahrt angeschaltet sein.
Die vorderen Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder dichtem Regen verwendet werden. Die Nebelschlussleuchte ist bei Nebel, Schneetreiben oder dichtem Regen Pflicht.
Es gilt die 0,0 Promille-Grenze. Der Fahrzeugführer ist nach Aufforderung durch die Polizei verpflichtet, einen Atemalkoholtest zu machen. Bei positivem Ergebnis muss sich der Fahrzeugführer einer ärztlichen Blutentnahme oder einer Urinprobe unterziehen (gilt auch bei Drogenverdacht). Eine Ablehnung dieser Pflicht wird als selbstbelastender Umstand bewertet.
Halteverbot gilt in einer unübersichtlichen Kurve oder in deren unmittelbarer Nähe, auf Zebrastreifen und in einem Abstand von weniger als 5 Meter davon entfernt, an Bushaltestellen, in markierten Fahrspuren, auf Straßengrünflächen und überall dort, wo die Verkehrssicherheit gefährdet ist.
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