In
Tschechien gilt eine ganzjährige Lichtpflicht für alle
Kraftfahrzeuge. Die grüne Versicherungskarte ist hingegen
keine Pflicht mehr. Die Kfz-Versicherungen empfehlen, diese dennoch weiterhin
mitzunehmen, da sie bei Unfällen die Schadensabwicklung erheblich erleichtern
kann. Das Nationalitätenkennzeichen (z.B. das ovale D-Schild)
muß ebenfalls nicht mehr am Auto angebracht werden. Das blaue EU-Kennzeichen
mit dem kleinen Nationalitätenkennzeichen gilt auch in Tschechien. |